Man kann die Bedeutung des Urteils gegen August Wöginger kaum hoch genug einschätzen. Erstmals hat die Justiz die Unsitte, die als „Parteibuchwirtschaft“ oder „Postenschacher“ verharmloste Ämterkorruption, als das benannt, was sie immer schon war: Amtsmissbrauch. Die WKStA und das Landesgericht Linz haben – nach anfänglicher Beißhemmung – das Land reformiert.
Meine Kollegin Eva Konzett, die als erste Journalistin das Opfer von Wögingers „Bürgerhilfe“ ausführlich porträtierte, schildert in unserer aktuellen Cover-Story die reinigende Wirkung des Prozesses gegen den schwarzen Klubchef. Beamte werden sich künftig gut überlegen, ob sie solchen „Bürgerdiensten“ nachgeben.
Eine Figur, die in dem Prozess neben Christa Scharf eine tragende Rolle spielte, war übrigens Thomas Schmid. Und dieser hatte gewiss nicht seinen letzten Auftritt. Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium – begonnen hatte er als Sprecher des später wegen Bestechung verurteilten Karl-Heinz Grasser – legte bekanntlich ein umfassendes Geständnis über die Sitten und Gebräuche in der Kurz-ÖVP ab und bekam dafür den Kronzeugenstatus. Das bedeutet, dass sein Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird – soferne er nicht der Lüge überführt wird, ist für ihn eine ganze Latte von Vergehen erledigt.
Stück für Stück erweist sich nun das, was Schmid aussagte, als stichhaltig: Sophie Karmasin, ehemalige ÖVP-Familienministerin: verurteilt. Bernhard Bonelli, ehemaliger Kabinettschef von Sebastian Kurz: verurteilt. Sigi Wolf, Magna-Manager und Putin-Vertrauter: angeklagt. Ebenso wie Hans Jörg Schelling, der ehemalige Finanzminister. Ronny Pecik, ein Investor, der Schmid mit edlen Anzügen bestochen haben soll, übernahm die Verantwortung und zahlte eine Buße.
Einem besonders prominenten Politiker müsste das langsam zu denken geben: Sebastian Kurz. Schmid belastet ihn, sein Umfeld und die Chefs der Zeitungen Österreich, Krone und Heute bekanntlich schwer als Auftraggeber und Profiteur der sogenannten Inseraten-Affäre.
Rund drei Millionen Euro Steuergeld sollen knapp vor Kurz' rasantem Karrieresprung ins Kanzleramt für fragwürdige Inserate und Studien geflossen sein, die die Gratisblätter Österreich und Heute zu wohlwollender Berichterstattung gegenüber dem damaligen politischen Aufsteiger bewegen sollten. Hauptbelastungszeuge: Thomas Schmid. Seit 2022 arbeitet die WKStA daran, seine Aussagen mit Fakten zu belegen. Dem Justiz-Flurfunk zufolge könnten bald erste Vorhabensberichte an das Justizministerium gehen. Die Zeichen stehen auf Anklage.
Dass Kurz wiederholt Schmid attackiert – etwa mit dubiosen Zeugen aus Russland – und fortwährend dessen Glaubwürdigkeit infrage stellt, zeigt vor allem eines: den Versuch, seinen ehemaligen Vertrauten als Lügner darzustellen, als Verbrecher und Abtrünnigen – und damit auch die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als bloßes Konstrukt eines „roten Netzwerks“ erscheinen zu lassen. Die von Schmid belasteten Boulevardmedien spielen dabei eifrig mit – ohne ihre eigene Verstrickung offenzulegen.
Wird Kurz, so wie Wöginger, bald eine böse Überraschung erleben? Für den „Milliardenunternehmer“ (Kurz über Kurz) mit dem Faible für illiberale Staatschefs und Peter Thiel geht es um eine Strafdrohung von bis zu fünfzehn Jahren. Sollte es zu Verurteilungen kommen, droht tatsächlich Haft. Kurz wäre nicht der erste ÖVP-Politiker, der diese Gefahr völlig unterschätzt. Ernst Strasser, Sophie Karmasin, Karl-Heinz Grasser, René Benko und Josef Martinz könnten ihm verraten, wozu die WKStA im Ernstfall imstande ist.