✍Ich komme gerade von einem Hintergrundgespräch mit Karoline Edtstadler. Die ÖVP-Verfassungsministerin hat einige Chefredakteure eingeladen, um sich mit ihnen über das sogenannte Zitierverbot zu unterhalten. Es galten bei dem Gespräch die sogenannten "Chatham-House-Rules". Das bedeutet, so Edtstadler, ich darf Ihnen hier den Inhalt des Gesprächs mitteilen, aber ich darf Karoline Edtstadler und die anderen Kollegen nic...
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Guten Abend Herbert Gnauer!
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) Anfang März bei einem Hintergrundgesprächs zum Thema Strafmündigkeit Minderjähriger. Heute ging es ums Zitierverbot. (Foto © APA/Georg Hochmuth)

Ich komme gerade von einem Hintergrundgespräch mit Karoline Edtstadler. Die ÖVP-Verfassungsministerin hat einige Chefredakteure eingeladen, um sich mit ihnen über das sogenannte Zitierverbot zu unterhalten.

Es galten bei dem Gespräch die sogenannten "Chatham-House-Rules". Das bedeutet, so Edtstadler, ich darf Ihnen hier den Inhalt des Gesprächs mitteilen, aber ich darf Karoline Edtstadler und die anderen Kollegen nicht zitieren. Es gilt also ein Zitierverbot über das Gespräch über das Zitierverbot.

Sie merken schon, das ist ein bisschen komisch. Denn wir dürfen zwar den Inhalt eines Gesprächs weitergeben, aber ich muss ihn nebulos umschreiben. Sie werden sich vielleicht denken, das macht diesen Bericht jetzt nicht besser. Das ist der Grund, warum wir Medien gegen Zitierverbote bei Berichten über Strafverfahren sind (hier hat Medienressort-Chefin Barbara Tóth die Sache noch ein bisschen ausführlicher begründet).

Also, worum geht es? Karoline Edstadtler will, dass Einvernahmeprotokolle aus dem strafrechtlichen Vorverfahren nicht mehr in den Medien, vor allem nicht auf Social Media landen. Sie will keine "Verdachtsberichterstattung". Wenn also etwa gegen Sebastian Kurz oder Karl-Heinz Grasser ermittelt wird, sollen wir am besten nicht aus den Akten berichten. Auf jeden Fall sollen keine Protokolle aus seinem Verfahren mehr in den Medien landen. "Kriegst eh alles, was Du willst" - diesen Satz aufzuschreiben, wäre strafbar.

Das schade, erstens, dem fairen Verfahren, denn die Richter würden in der Zeitung lesen, was in den Akten steht. Zweitens schade es – vor allem bei Sexualstraftaten – dem höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers. Drittens würden Gerichte beeinflusst. Anwälten, Beschuldigten und Opfern solle es daher untersagt werden, Ermittlungsakten an die Medien weiterzugeben, wenn diese daraus zitieren.

Ein Chefredakteur (ich darf nicht sagen, welcher) entgegnete, dass das meiste, was Edtstadler will – Schutz des fairen Verfahrens, Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs und Schutz vor Beeinflussung der Justiz – heute schon medienrechtlich pönalisiert sei (§§ 6ff MedienG).

Opfer können sich an Medienunternehmen oder sogar Twitter- oder Facebook-User wenden und dort eine "Entschädigung für die erlittene Kränkung" einfordern, wenn sie bloßgestellt oder vorverurteilt werden. Der Chefredakteur erinnerte die Ministerin daran, dass schon in den 80er-Jahren die "Zivilisierung" des Medienstrafrechts vorgenommen wurde. Nicht der einzelne Journalist soll strafbar sein (und der Staatsanwalt Zeitung lesen), sondern das Medium solle nach dem Mediengesetz haften und Geld zahlen, wenn es die Persönlichkeitsrechte verletzt. Das nütze dem Opfer mehr als eine Strafe eines Journalisten.

Ein Chefredakteur (ich darf wieder nicht sagen wer) brachte dann folgenden Fall, um die Absurdität des Zitierverbots zu illustrieren: Das Opfer einer mutmaßlichen Massenvergewaltigung in Favoriten wendet sich an den Kurier, um dort die milde Vorgangsweise der Kriminalpolizei und des Gerichts gegenüber den Vergewaltigern zu kritisieren. Um die Kritik zu verdeutlichen, gibt das Opfer sein eigenes Opfer- Einvernahmeprotokoll und den Ermittlungsakt weiter, um das Medium dazu zu bringen, also "anzustiften", daraus zu zitieren.

Nach der Lex Edtstadler könnten die mutmaßlichen (minderjährigen) Vergewaltiger nun das Opfer wegen Verstoßes gegen das Zitierverbot anzeigen. Die Frau wäre strafbar und zwar in dem Moment, in dem sie das Protokoll mit dem Wunsch weitergibt, dass Medien daraus zitieren. Schon die Anstiftung ist strafbar. Und der Reporter, der den Missstand aufdecken will, wären bei einer Zitierung des Protokolls Beitragstäter und somit Beschuldigter. Und zwar selbst wenn er alle Beteiligten anonymisiert. Das Redaktionsgeheimnis würde für ihn nicht mehr gelten, denn es gilt nur, wenn Journalisten Zeugen sind. Die Kripo könnte den Laptop des Journalisten beschlagnahmen und ein bisschen darin herumsuchen.

Es wurde auch ein bisschen emotional, weil der Chefredakteur (ich darf wieder nicht sagen, wer) den Verdacht äußerte, die Ministerin kenne sich in der Judikatur der Mediengerichte nicht aus.

Das Zitierverbot helfe den Opfern nicht. Im Gegenteil. Ihr Vorschlag hätte für Opfer von Straftaten schlimme Folgen. Außerdem dürften weder die Schmid-Chats veröffentlicht werden, noch der Satz "Du bist die Hure für die Reichen". Wolfgang Fellner dürfte in der Inseratenaffäre nicht einmal seine eigene Einvernahme abdrucken.

Als die Ministerin den Vorwurf der Ahnungslosigkeit zurückwies, entschuldigte sich der Chefredakteur und machte einen konstruktiven Vorschlag: Die Ministerin solle einfach die Entschädigungsbeträge im Mediengesetz erhöhen, die Social Media Firmen medienrechtlich haftbar machen und eine Art Prozessbegleitung für Opfer einrichten, damit die finanziellen Risiken einer Klage nach dem Mediengesetz nicht beim Opfer der Medien liegen. Die Boulevard-Kaiser würden das aber vermutlich nicht gut finden.

Nachdem ausnahmslos alle Chefredakteur:innen mit ähnlichen Argumenten und Fällen das Zitierverbot als einen gefährlichen Quatsch bezeichnet haben, der Opfern nichts nützt, sondern nur die investigative Presse gängelt, beendeten wir das Hintergrundgespräch und gaben uns freundlich die Hand. Dem Vernehmen nach wird die ÖVP auf das Zitierverbot bald verzichten.

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Einen schönen Abend!

Bild von Florian Klenk
Ihr Florian Klenk

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