Walter Rosenkranz holt einmal tief Luft und legt los: „Tina Angela Berger, Darmann, Fuchs, Herbert, Kassegger, Maximilian Linder, Schandor, Schwaighofer, Steiner, Reifenberger, Weinzierl, Zanger, Brandweiner, Eder, Fürlinger, Feichtinger, Matznetter, Muchitsch, Aldali, Brandstötter.“
So hörte es sich an, als der FPÖ-Nationalratspräsident zum Auftakt der Sondersitzung des Nationalrats am vergangenen Montag um 9.02 Uhr die Abwesenheitsliste verlas. 22 Abgeordnete – die Abwesenheit der Abgeordneten Baumann und Sirkka Prammer wurde erst später gemeldet – fehlten bei der Sondersitzung des Nationalrats. Es war die erste Plenardebatte nach der Sommerpause. Allein bei der FPÖ blieben an diesem Tag zwölf Plätze leer. Das sind mehr als 20 Prozent ihrer Abgeordneten. Bei den anderen Klubs fehlten weniger.
Was heißt das, wenn ein Achtel des Nationalrats die Sitzung schwänzt? Ist das viel? Oder eh normal?
Es ist eine Ausnahme. In der seit Herbst 2024 laufenden Legislaturperiode schwankt die Zahl der Abwesenden pro Sitzung im einstelligen Bereich. Manchmal fehlte niemand, manchmal mehr als zehn Personen. Nur viermal waren es mehr als 20: Einmal im Oktober, zweimal kurz vor Weihnachten und jetzt am Montag.
Auffällig ist, dass drei der vier Nationalratsdebatten mit besonders wenigen Anwesenden Sondersitzungen waren. Auch der Montag war so ein Spezialfall. Normalerweise hätte die erste reguläre Nationalratsdebatte erst Ende September stattgefunden. Aber die Grünen beantragten vergangene Woche eine Sondersitzung wegen des Hitzesommers. 183 Abgeordnete mussten also binnen weniger Tage ihre Kalender freischaufeln. Das ist nicht immer einfach, vor allem dann nicht, wenn in Westösterreich gerade die Schule beginnt.
Nun ist es aber auch so, dass die Sommerpause, also die sogenannte tagungsfreie Zeit, seit 8. September offiziell vorbei ist. Das Parlament arbeitet wieder auf Hochtouren, die ersten Ausschüsse beraten Gesetzestexte, Abgeordnete tummeln sich in den Gängen des Hohen Hauses. Denn Österreichs Mandatare müssen anwesend sein: „Jeder Abgeordnete ist verpflichtet, an den Sitzungen des Nationalrates und der Ausschüsse, in die er gewählt ist, teilzunehmen.“ So steht es in der Geschäftsordnung des Nationalrats.
Verpasst man trotzdem eine (Sonder-)Sitzung, muss man seine Abwesenheit an die Spitze des Parlaments melden. Das macht in der Regel der Klub. Der Nationalratspräsident trägt den Namen dann im sogenannten Croquis ein. Das ist das ausführliche Drehbuch für den Plenartag. Hier ist alles notiert, was wichtig ist. Vom Ablauf der Abstimmungen bis zu den eingehenden Anträgen. Wer fehlt, wird im Croquis offiziell als „verhindert“ gelistet.
„Verhindert“ kann vieles bedeuten. Mandatar Maximilian Linder (FPÖ) zum Beispiel hatte als Bürgermeister der Kärntner Gemeinde Afritz am See einen „wichtigen und unaufschiebbaren Termin im Gemeindeamt, der schon länger als die Sondersitzung geplant war.“ SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter ist mit der Wirtschaftskammer in China, „aktuell sind wir in Chongqing“, schreibt er dem Falter. Andere wiederum hatten Auslandstreffen im Zuge ihres politischen Mandats, private Verpflichtungen oder waren krankheitsbedingt entschuldigt.
In der Regel teilen die Abgeordneten mit, warum sie an einer Sitzung nicht teilnehmen können. Gesetzlich müssen sie das aber erst dann, wenn die Abwesenheit 30 Tage oder länger dauert. Hat sie medizinische Gründe, passiert nichts. Wird sie anders begründet, kann der Nationalrat den Abgeordneten auffordern, „unverzüglich“ an der Sitzung teilzunehmen.
Im Deutschen Bundestag sind sie etwas strenger. Dort müssen sich Politiker in Anwesenheitslisten eintragen. Bleiben sie der Sitzung fern, wird ihnen die monatliche Kostenpauschale, mit der sie ihre politische Arbeit finanzieren, gekürzt. Das können bis zu 300 Euro sein. Österreich vertraut hingegen darauf, dass die Politiker ihre Pflichten als Volksvertreter verantwortungsvoll wahrnehmen. Debatten über Geldstrafen für „Schwänzer“ verliefen bisher im Sande.
Doch ausreizen darf man es auch nicht. Fehlt ein Mandatar oder eine Mandatarin 60 Tage lang unentschuldigt, droht ein Mandatsverlust. Bis heute kam das erst einmal vor.
12. Mai 1998, 118. Sitzung des Nationalrats. Als Parlamentspräsident Heinz Fischer (SPÖ) um 9.03 Uhr die Namen von drei Abwesenden verliest, hebt Andreas Khol (ÖVP) die Hand. Fischer habe zwar die Entschuldigten genannt, sagt der Mandatar, aber Platz Nummer 184 sei ebenfalls leer. Khol weiß, dass Peter Rosenstingl, der dort normalerweise sitzt, nicht auftauchen wird – der Freiheitliche, nach dem gerade wegen des Vorwurfs von Betrug und Untreue gefahndet wird, hat sich nach Brasilien abgesetzt und wurde dort verhaftet. Aus Sicht des Parlaments ist er der Nationalratssitzung unentschuldigt ferngeblieben.
Rosenstingls Anwälte sahen das anders. Ihr Klient sei ja deshalb „verhindert“, weil er in Auslieferungshaft sitze, schrieben sie damals an die Parlamentsdirektion. Kehre er nach Österreich zurück, werde er selbstverständlich an den Plenarsitzungen teilnehmen. Im Fall einer U-Haft würde sich Rosenstingl sogar von der Polizei vorführen lassen.
Soweit kam es nicht. Rund 60 Tage nach dem ersten unentschuldigten Fernbleiben stellte der Nationalrat beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Mandatsverlust.
Im Herbst 1998 entschieden die Höchstrichter, dass die in Brasilien verhängte Auslieferungshaft als „tauglicher Rechtfertigungsgrund für die Abwesenheit“ ausscheide. Denn Peter Rosenstingl habe sich trotz aller Möglichkeiten nicht bemüht, nach Österreich zurückzukehren. Mit 1. Oktober 1998 verlor der Freiheitliche sein Mandat.
Ein Extrembeispiel, ganz sicher, aber auch eine Erinnerung: Alles geht selbst in Österreich nicht.