Gestern Nacht machten die ersten Gerüchte die Runde. Die Kronen Zeitung berichtete von einem prominenten Künstler, der ein Kind sexuell missbraucht und Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern besessen haben soll.
Schon bald war klar: Der Künstler ist Günther Paal, Bühnenname „Gunkl“, einer der bekanntesten Kabarettisten des Landes. Erst vorvergangene Woche veröffentlichten wir ein im Juni geführtes Interview anlässlich seiner für heute geplanten Premiere eines neuen Programms (selbstverständlich wussten wir von den Vorwürfen bei Erscheinen des Interviews von seinem gestern veröffentlichten Geständnis nichts).
Nun steht Paal bald vor Gericht. Die Pressestelle des Landesgerichts für Strafsachen gab heute die Anklage gegen ihn bekannt. Paal soll „ein Kind auf die nackten Genitalien geküsst“ und „sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ – also Darstellungen von sexuellen Gewalthandlungen an Kindern – besessen haben: insgesamt 960 Bilder und 19 Videodateien, so die Anklage. Paal drohen bis zu fünf Jahre Haft. Weil er laut seinem Anwalt Florian Höllwarth geständig ist, könnte die Strafe unter Auflage einer Therapie möglicherweise auf Bewährung ausgesetzt werden.
Angeklagt sind auch zwei Frauen, die Paal erpresst haben sollen. Sie sollen ihn von Anfang 2025 bis Anfang Juni 2026 zu Zahlungen in Höhe von 189.000 Euro gezwungen haben – andernfalls würden sie Bilder veröffentlichen, die Paal bei einer sexuellen Handlung an einem unmündigen Kind zeigen. Den Frauen drohen ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, beide befinden sich in Untersuchungshaft.
Der Fall Paal wirft abseits der Abscheu, die seine Tat auslöst, eine gesellschaftspolitisch bedeutende Frage auf. Was macht man mit einem Menschen, der sich sexuell so stark zu Kindern hingezogen fühlt, dass er sie missbraucht? Man kann ihn verachten. Man kann fordern, ihn einzusperren. Man kann sagen: So jemand gehört für immer hinter Gitter. Das sind verständliche Reaktionen.
Aber was macht man mit ihm, bevor er eine Straftat begeht?
Diese Frage stellt sich angesichts des Falls Paal mit neuer Dringlichkeit. Als vor drei Jahren der Burgtheaterschauspieler Florian Teichtmeister wegen des Besitzes und der Herstellung von Kinderpornografie verurteilt worden war, meldete sich beim Falter ein Mann, den wir Lukas nannten. Mitte dreißig, beruflich erfolgreich, Freunde, Beziehungen, ein ziemlich gewöhnliches Leben. Bis auf eine Sache: Er fühlte sich sexuell von pubertierenden Mädchen angezogen. Er wusste, dass er diese Neigung niemals ausleben durfte.
Lukas erzählte mir etwas, das in der aufgeheizten Debatte über sexuellen Missbrauch leicht untergeht: Eine sexuelle Neigung alleine ist noch keine Straftat. Aber sie kann eine brutale Gefahr darstellen. Und diese Gefahr lässt sich bearbeiten. Lukas hatte dafür ein Bild: ein Thermometer. Ganz oben, bei 100 Grad, sah er den sexuellen Missbrauch eines Kindes. Weiter unten den Konsum von Missbrauchsdarstellungen. Darunter jene Verhaltensweisen, bei denen er selbst bemerkte, dass er die Kontrolle über seine Fantasien verlieren könnte.
Seine Therapie bestand deshalb genau nicht darin, ihm einzureden, dass alles halb so schlimm sei. Im Gegenteil. Er lernte, Verantwortung zu übernehmen. Wenn ihn etwas triggerte, ging er weg. Manchmal setzte er sich auch einfach nur ins Auto und fuhr nach Salzburg und wieder zurück. Meistens rief einen Freund an, dem er sich anvertrauen konnte. Er schaltete den Computer aus, machte Sport, führte einen Notfallpass mit Telefonnummern bei sich. Er vermied Badeplätze und Situationen, von denen er wusste, dass sie problematisch für ihn werden konnten. Freunde halfen ihm dabei.
Lukas lernte etwas noch Wichtigeres. Wenn sich ein Kind an einen Erwachsenen kuschelt, ist das keine sexuelle Einladung. Es ist ein kindliches Bedürfnis nach Nähe. In der Therapie, erzählte Lukas, lerne man deshalb Empathie: nicht den eigenen sexuellen Blick auf das Kind zu projizieren, sondern das Kind als Kind wahrzunehmen. Das klingt banal. Ist es aber nicht. Denn Kinderschutz bedeutet nicht nur, Täter zu verfolgen, nachdem Kinder bereits geschädigt wurden. Der Strafprozess kommt zu spät für das Opfer. Er kann bestrafen, abschrecken, sichern. Aber er kann eine bereits geschehene Tat nicht ungeschehen machen.
Prävention versucht etwas anderes: die Tat zu verhindern. Lukas suchte dafür professionelle Hilfe. Er wandte sich an ein spezialisiertes Therapieangebot mit dem Titel „Kein Täter werden“. Auf einen Platz musste er nach seiner Schilderung ein Jahr warten. Seine Therapie bezahlte er privat. Nicht jeder könne sich das leisten, kritisierte er.
Genau hier beginnt die politische Frage. Wir können nach jedem Missbrauchsfall härtere Strafen verlangen. Wir können nach jedem prominenten Beschuldigten erschrocken fragen, wie so etwas möglich gewesen sein soll. Oder wir stellen eine unbequemere Frage: Was bieten wir einem Menschen an, der merkt, dass von ihm eine Gefahr ausgehen könnte – und der verhindern will, dass etwas passiert?
Das ist keine Milde gegenüber Tätern, sondern der Anspruch, Taten zu verhindern.
Lukas formulierte das unmissverständlich: Menschen mit einer krankhaften Neigung müssten dafür sorgen, dass ihre Störung nicht zum Problem anderer werde. Akzeptanz bedeute gerade nicht Verharmlosung.
Der Fall Paal erinnert daher an etwas, das in der verständlichen Empörung über sexuellen Missbrauch leicht verloren geht: Wir sollten sexuell gestörten Menschen nicht erst dann Aufmerksamkeit schenken, wenn ein Kind bereits zum Opfer geworden ist. Wir sollten ihnen vorher helfen, keine Täter zu werden – im Interesse der Kinder. Die Politik ist gefordert, diese Hilfe auszubauen. Das wird Geld kosten, aber das muss es uns wert sein.