✍Vielleicht erinnern Sie sich: Vor eineinhalb Jahren thematisierten wir im Falter die Reality-Doku-Fernsehwelt von ATV. Sie zeigte Männer, die Frauen in Thailand oder Kasachstan erniedrigen, begrapschen oder sexuell demütigen. Und Kameras, die draufhalten. Ich nannte das Ganze damals in einem Kommentar „Zuhälter-TV“ und wir führten im Falter dazu eine lebhafte Debatte mit den Verantwortlichen (unseren Podcast dazu fi…
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(Dieser ALT-Text wurde mithilfe von KI erstellt) Verschwommenes Foto zeigt eine Person, die einer anderen Person mit der Hand an die Brust fasst; Gesichter sind unkenntlich gemacht.
Frauen verklagen ATV: Der Falter deckte auf (Screenshot: FALTER)

Vielleicht erinnern Sie sich: Vor eineinhalb Jahren thematisierten wir im Falter die Reality-Doku-Fernsehwelt von ATV. Sie zeigte Männer, die Frauen in Thailand oder Kasachstan erniedrigen, begrapschen oder sexuell demütigen. Und Kameras, die draufhalten. Ich nannte das Ganze damals in einem Kommentar „Zuhälter-TV“ und wir führten im Falter dazu eine lebhafte Debatte mit den Verantwortlichen (unseren Podcast dazu finden Sie hier).

In der Sendung „Das Geschäft mit der Liebe“ etwa wurden Frauen in Phuket wie Waren vorgeführt. Bei „Tutto Gas“ zeigte ATV betrunkene Österreicher in Lignano, die Frauen mit sexistischen Sprüchen überziehen und sexuelle Übergriffe begehen.

Der Sender verteidigte die Formate zunächst als „schonungslose Darstellung gesellschaftlicher Realität“. Später räumte er „systemische Fehler“ und Versagen der Qualitätskontrolle ein und setzte „Das Geschäft mit der Liebe“ ab.

Der Fall einer der dort gefilmten Frauen landete vor Gericht – und der zuständige Richter fasst ATV erstaunlich hart an, wie ein dem Falter exklusiv vorliegendes und soeben veröffentlichtes Urteil zeigt.

Der erste Akt beginnt an einem Sommerabend im Juni 2022 in Lignano (die Vorgeschichte finden Sie hier). Carina W. ist mit Freundinnen unterwegs. Auf der Promenade trifft sie auf ein Kamerateam. Da dreht sich ein junger Mann, der gerade interviewt wird, plötzlich um, greift Carine W. an die Brust und ruft „Hup Hup“. Das Gericht hält heute fest, dass die junge Frau überrumpelt wurde. Zwei Wochen später strahlt ATV die Szene aus – unverpixelt.

Freunde schicken Carina W. Ausschnitte. In ihrer Heimatgemeinde spricht sich die Sache herum. Ihre damalige Chefin konfrontiert sie damit. Die Szene beschäftigt sie jahrelang. Sie diskutiert mit ihrer Familie darüber, ob man sich gegen einen großen Fernsehsender überhaupt wehren kann und soll. Die Antwort lautet vorerst: lieber nicht.

Im Frühjahr 2025 erschien dann im Falter ein Artikel über die sexuellen Übergriffe in ATV-Shows. Carina W. liest unsere Reportage, schreibt der Redaktion und entschließt sich zur Klage. Sie fordert, vertreten durch den Medienanwalt Michael Rami, 10.000 Euro Schadensersatz. Aber der Sender lehnt ab und lässt sich verklagen.

Damit beginnt der zweite Akt. Vor Gericht bestreitet ATV nicht nur die Höhe des Schadenersatzes. Der Sender argumentiert allen Ernstes, der unerwünschte Griff an die Brust sei „nur angedeutet“ worden. Und dann folgt noch ein bemerkenswerter Einwand: Carina W. könne gar nicht besonders gekränkt gewesen sein. Schließlich habe sie fast drei Jahre lang keine Ansprüche geltend gemacht. Geklagt habe sie erst nach der breiten Medienberichterstattung über ATV und nach den Artikeln eines „bekannten Journalisten einer Wiener Wochenzeitung“, gemeint bin damit ich. Die Erinnerung sei offenbar erst durch mich zurückgekehrt. Das spreche gegen eine intensive Kränkung.

Mit anderen Worten: Nicht der sexuelle Übergriff, nicht die Ausstrahlung, nicht die öffentliche Bloßstellung, sondern mein Bericht im Falter soll das eigentliche Problem gewesen sein.

Das Handelsgericht Wien sieht das anders. Richter Andreas Redl hält die Erklärung der Klägerin für glaubwürdig und lebensnah. Natürlich könne jemand Angst haben, sich mit einem großen Fernsehsender anzulegen. Natürlich könne eine Betroffene Zeit brauchen, bis sie sich zu einer Klage entschließt. Und natürlich könne ein Zeitungsartikel der Auslöser sein, endlich die eigenen Rechte wahrzunehmen. Der Artikel habe die Kränkung nicht erzeugt. Er habe ihr lediglich den Weg zum Gericht gezeigt.

Und damit zum dritten Akt: dem Urteil. Das Handelsgericht stellt auf 18 Seiten fest, dass die Szene an der Promenade von Lignano „entwürdigend und herabsetzend“ war. Sie habe keinen erkennbaren Informationswert gehabt. Sie sei bloß Teil eines Reality-TV-Formats gewesen, das die alkoholbedingten Exzesse österreichischer Urlauber vermarktet. Besonders deutlich wird das Gericht bei den Folgen für die Betroffene. Die Veröffentlichung habe ihr Leben in der kleinen Heimatgemeinde belastet, Probleme im Arbeitsumfeld verursacht und ihre sozialen Kontakte beeinträchtigt. Sie habe sich geschämt und sei öffentlich bloßgestellt worden.

ATV muss nun 10.000 Euro Schadenersatz zahlen. Und erstmals hält ein Gericht fest, was wir im Falter kritisiert haben: Zwischen dem Anspruch, gesellschaftliche Wirklichkeit abzubilden, und dem Geschäftsmodell, Demütigungen zur Unterhaltung zu machen, besteht ein erheblicher Unterschied. Die Tatsache, dass sich ein Opfer erst Jahre später wehrt, ist auch kein Beweis dafür, dass nichts passiert ist. Sondern oft das Gegenteil. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bild von Florian Klenk
Ihr Florian Klenk

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