Es ist erst kurz vor neun Uhr in der Früh, aber der Angeklagte Hans Jörg Schelling steht schon müde an die Wand gelehnt. Mit einem Taschentuch wischt er sich die Stirn. Der zweite Angeklagte Sigi Wolf ist von seinen Verteidigern abgeschirmt. Sie tragen alle blaue Anzüge. Die Farbe der Hoffnung. Es geht um viel. Der Schwurgerichtssaal des Landesgerichts in Wiener Neustadt heute morgen. Die Promidichte: hoch. Die Location: ungewöhnlich. Der Anlass: ernst. Denn hier begann an diesem 20. Oktober einer der wichtigsten Korruptionsprozesse des Jahres – nach dem Verfahren des ehemaligen ÖVP-Klubobmanns August Wöginger (nicht rechtmäßig wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch verurteilt) nun der zweite Blockbuster, dessen Anlass eine in gewissen österreichischen Milieus beliebten Frage ist: Wer richtet es für mich? (Mutmaßlich.) In diesem Fall sind die Beteiligten eben der Industriemagnat Sigi Wolf, Manager, Automanager und Putin-Vertrauter. Und Hans Jörg Schelling, ehemaliger ÖVP-Finanzminister. Beide geben an, Landwirte und Pensionisten zu sein. Beide sind angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Anstiftung zur Bestechung vor. Sie sollen Gesetze gebrochen haben, um Wolf eine lästige Steuernachzahlung vom Hals zu schaffen. Mitangeklagt ist die ehemalige Vorständin des zuständigen Finanzamts. Sie soll die Steuernachzahlung ausradiert haben, um im Gegenzug „Schützenhilfe“ bei einer Bewerbung in der Finanzverwaltung zu erhalten. Eine elegante Frau mit Perlen, eigentlich die Personifizierung der unerschütterlichen und unbeugsamen Verwaltung. Elf Verhandlungstage sind angesetzt. Und doch lassen sich schon nach dem ersten drei wichtige Erkenntnisse festhalten: Der Gerichtssaal ist eine Gleichmachmaschine. Der Schwurgerichtssaal verbietet sich jede Grandezza. Die Täfelung ist braun, die Bestuhlung auch, die Angeklagten sitzen auf Holz. An der Wand hängen Teppiche in Schlammfarben. Vielleicht waren sie einmal bunt, bevor die Sonne jahrzehntelang Zeit hatte, ihren Dienst zu tun. Der Saal braucht keinen Aufputz, denn seine Macht beruht auf anderen Motiven. So kann der Industrielle Wolf zwar laut Anklage hohe zweistellige Millionenbeträge verdienen, von seiner Anwesenheitspflicht freikaufen kann er sich aber nicht. Auch Hans Jörg Schelling, der einst das Budget der Republik Österreich verantwortete und sich von Wolf Termine bei russischen Ministern vermitteln ließ, muss erscheinen. Getrunken wird aus Plastikflaschen. Der Richter hat das Kommando. Es spricht der Rechtsstaat. Nicht eine Person. Der Gerichtssaal ist ein Guckloch. An diesem ersten Tag halten die Staatsanwälte ihre Plädoyers, ebenso die Strafverteidiger. Sie führen nicht nur die belastenden Sachverhalte der Vergangenheit an, sondern führen auch direkt in die Gepflogenheiten der Verwaltung hinein. Wir erfahren, wie Wolfs Steuerberater im Finanzministerium ein und aus gingen und sich dort mit Fachleuten beraten konnten. Wie eng der Kontakt zwischen Privatunternehmern wie Wolf und hohen, ja höchsten Beamten war, allen voran Thomas Schmid. Chats im freundschaftlichsten Ton. Emojis. Ein direkter Draht ganz nach oben. Noch immer ist der Abgabenpflichtge Sigi Wolf aufgebracht darüber, dass SEINE Ratschläge in der Finanzverwaltung nicht ernst genommen wurden. Er müsse vom Papier ablesen, sagt Wolf deshalb dem Richter, als er mit seiner Darstellung der Angelegenheit beginnt: „Ich bin so in der Emotion.“ Er, Wolf fühlt sich ungerecht behandelt, der Staat sei gegen ihn. Man habe versucht, „so viele Steuern wie möglich“ aus ihm herauszupressen. Dabei habe er allein als Privatmann in seinem Leben Steuern in der Höhe von 20 Millionen an den Staat gegeben. Man merkt Wolf an, wie sehr er sich beherrschen muss. Fast bebt das Stecktuch. Krawatte trägt er keine. Wenn der Fall Wöginger gezeigt hat, wie der Parteienapparat intern „Bürgeranliegen“ gewichtiger oder gefälliger Begünstigter durchdrückte, könnte dieser Prozess aufzeigen, wie Leute aus der Privatwirtschaft ihre Nähe zur Politik in Steuerminderungen ummünzen konnten. Das ist nicht nur inhaltlich bedenklich, sondern vor allem demokratiepolitisch: Wo kann denn der Normalbürger anrufen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt? Wer organisiert ihm einen Termin mit der Fachaufsicht? Wer hat die Privatnummer des Ministers? Wolfs Anwalt Norbert Wess bezeichnete Schmid als „Steuerombudsmann“ des höchsten Finanzbeamten der Republik. Als solcher diente er nur handverlesenen Personen. Der Gerichtssaal ist die Gegenwart. Der Schwurgerichtssaal ist eine analoge Bühne. Es ist ein orchestriertes Justiztheater im besten Sinne. Kein Zoom-Meeting, keine KI-gestützte Projektion könnte dieses Schauspiel ersetzen. Hier stehen Menschen Menschen gegenüber: In dieser Arena adressiert Wolfs Anwalt Norbert Wess die Schöffen leidenschaftlich, fast suggestiv, tadelt die Gegenseite mit ausladenden Gesten. Da greift sich Staatsanwalt Roland Kopf immer wieder an den Kopf. Und wenn Sigi Wolf bei jeder für ihn entlastenden Aussage eifrig wippt, merkt man ihm die Empörung an. Wenn der Richter verschmitzt grinst, wenn der Verteidiger betont geschliffen argumentiert und angesichts des sinkenden Sauerstoffgehalts im Saal schließlich um eine Pause bittet, dann ist das kein Hashtag. Das ist Handlung. Die Staatsanwälte zeichnen das dichte Bild eines Komplotts, die Verteidiger halten geschickt und mit weitläufigen Argumenten dagegen. Alle Angeklagten bekennen sich heute nicht schuldig. Frau K., die Finanzamtsleiterin, spricht von hohen psychischen und physischen Belastungen.
Der erste Verhandlungstag endet naturgemäß ohne Urteil. Die Kontrahenten sind jetzt einmal in die Arena eingezogen. Sie haben sich gegenseitig die Waffen gezeigt. Beide Seiten haben die Speere angespitzt. Es wird ein Hauen und Stechen geben. Habacht, Fortsetzung folgt. |
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Meinung | Chefredakteur Florian Klenk über den Fall Wolf und warum wir noch keine Demokratur sind, zum Glück. |
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Beginn | 2021 berichteten wir von eigenartigen Akten aus dem Finanzministerium. Damals stand ein fast unglaublicher Verdacht im Raum: Hatte der hohe Finanzbeamte Thomas Schmid für türkise Freunde interveniert? |
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