✍Das ist jetzt wichtig, es geht um Ihre Informationsrechte, bitte nehmen Sie sich die Zeit, diesen Text zu lesen. Dem FALTER wurde heute ein Gesetzesentwurf aus dem ÖVP-Klub zugespielt. Er wurde im März dieses Jahres von dort in die sogenannte "Koordinierung" geleitet. Das ist jenes Gremium, in dem ÖVP und Grüne ihre Gesetzesentwürfe abstimmen. Das Geheimpapier ist ein Anschlag auf die freie Presse. Die Volkspartei wo...
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Das vereitelte Zensur-Gesetz der ÖVP (Screenshot)

Das ist jetzt wichtig, es geht um Ihre Informationsrechte, bitte nehmen Sie sich die Zeit, diesen Text zu lesen. Dem FALTER wurde heute ein Gesetzesentwurf aus dem ÖVP-Klub zugespielt. Er wurde im März dieses Jahres von dort in die sogenannte "Koordinierung" geleitet. Das ist jenes Gremium, in dem ÖVP und Grüne ihre Gesetzesentwürfe abstimmen.

Das Geheimpapier ist ein Anschlag auf die freie Presse. Die Volkspartei wollte nicht nur die investigative Berichterstattung zensieren, sondern Journalisten und ihren Informanten allen Ernstes Freiheitsstrafen androhen. Nämlich dann, wenn sie über Korruptionsverfahren oder andere heikle gerichtliche Ermittlungen berichten.

Worum geht's? Nachdem FALTER, Standard, Profil, Presse, ORF und viele andere investigative Medien immer wieder aus Akten zur Inseratenaffäre, dem Fall Ibiza, aber auch der Causa Grasser, ÖBAG, Sigi Wolf und René Benko berichtet haben, dürfte es der ÖVP zu viel geworden sein.

Als die Regierung über eine Reform des Datenschutzgesetzes verhandelte, warf die ÖVP ihre Ideen zu einem "Berichterstattungsverbot" ein. Offiziell verkündete Verfassungsministerin Karoline Edtstadler in einem Hintergrundgespräch, sie wolle nur die Beschuldigtenrechte stärken und das faire Verfahren. Man solle bloß nicht mehr direkt aus "privaten Chats" oder Zeugeneinvernahmen zitieren, aber eine Berichterstattung über Korruption und Misswirtschaft sein natürlich zulässig.

Der bislang unbekannte Gesetzesentwurf der ÖVP zeigt: Das Gegenteil ist der Fall. Wörtlich heißt es in der geplanten Strafbestimmung "Verbotene Veröffentlichung":

Wer Informationen aus amtlichen Dokumenten eines Strafverfahrens, (analoge und digitale Schriftstücke aus Ermittlungsakten sowie die Anklageschrift bzw. der Strafantrag gemeint, Anm.) die nicht in öffentlicher Verhandlung vorgekommen sind oder sonst öffentlich bekannt wurden, (...) veröffentlicht, ist zu bestrafen, 

  • wenn dadurch schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen der von der Mitteilung betroffenen Personen, die gegenüber dem öffentlichen Informationsinteresse überwiegen,

  • oder wenn dadurch der Grundsatz der Unschuldsvermutung oder

  • das Recht auf ein faires Verfahren der von der Mitteilung betroffenen Personen verletzt würden.

Klingt aufs erste harmlos, ist es aber gar nicht. Die ÖVP wollte jede Information aus amtlichen Dokumenten zensieren, also nicht nur (in-)direkte Zitate, sondern auch vorgeworfene Delikte, die Namen von mitbeschuldigten Politikern, aber auch Triviales. Warum? Offenbar um sich die Presse vom Leibe zu halten.

Schon jetzt ist nämlich die Verletzung der Unschuldsvermutung entschädigungspflichtig, aber eben nicht strafbar. Diese "Zivilisierung" des Medienrechts war eine Errungenschaft der 80er-Jahre. Nicht der Staatsanwalt und die Polizei sollten Medien verfolgen, sondern allenfalls die Betroffenen selbst einen Schadensersatz vor dem Mediengericht einklagen. Also: Wenn sich Sebastian Kurz in seinen Rechten verletzt sieht, kann er das Medium verklagen. Nun sollte aber der Staatsanwalt den Journalisten persönlich verfolgen – von Amts wegen.

Die ÖVP begnügt sich nicht damit, dass Medien Entschädigungen zahlen, sondern sie will den Journalisten Vorstrafen umhängen und die Staatsmacht in Stellung bringen – und zwar selbst dann, wenn die Berichterstattung im öffentlichen Interesse war und der Betroffene gar nicht klagen will.

Das hätte weitreichende Konsequenzen. Journalisten würden nicht mehr als "Zeugen" dem Redaktionsgeheimnis unterliegen, weil sie Beschuldigte sind. Die Staatsanwaltschaft könnte von sich aus in Redaktionsräume eindringen und heikles Material beschlagnahmen. Sogar Opfer von Strafverfahren (man denke an jenes Mädchen, das Opfer einer Gruppenvergewaltigung wurde), würden sich als Anstifter (Bestimmungstäter) strafbar machen.

Das ÖVP-"Berichterstattungsverbot" hätte also einen massiven Abschreckungseffekt auf Medien und Bürger. Nicht nur korrupte Politiker wären geschützt, sondern etwa auch Vergewaltiger, deren Opfer sich an Medien wenden, um eine lasche Verfolgung zu beklagen. Oder Folteropfer, die sich über die Polizei beschweren und ihre Einvernahmeprotokolle herzeigen.

Die Grünen haben dieses Berichterstattungsverbot von Anfang an durchschaut und erfolgreich verhindert. Der Entwurf sei nicht mehr aktuell, beschwichtigt heute eine Sprecherin von Karoline Edtstadler. Er stamme aus dem ÖVP-Klub. Deren Chef ist August Wöginger, gegen den die WKStA ermittelt. Darüber sollten wir nicht mehr berichten dürfen, wenn sein "faires Verfahren" verletzt wird. Was immer das heißt.

Bild von Florian Klenk
Ihr Florian Klenk

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Foto: Barbara Pálffy

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