Vielleicht hätte man sich das alles sparen können. Vielleicht hätten VP-Klubchef August Wöginger, Kanzler Christian Stocker und viele andere Parteigranden einfach schweigen sollen, damals am 7. Oktober 2025. Die Volkspartei hätte einfach nicht in diesen Siegestaumel verfallen sollen, dann wäre August Wöginger ein unbescholtener Mann – und nur um 44.000 Euro erleichtert.
Aber die ÖVP-Granden waren etwas zu selbstbewusst, sprachen von „Freispruch“ und „Bürgerservice“, und nun sitzt ÖVP-Klubchef August Wöginger eben wieder im Gerichtssaal 61 des Landesgerichts Linz – angeklagt wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Neben ihm zwei Spitzenbeamte, etwa der ehemalige Leiter des Finanzamts Österreich. Es geht jetzt um viel: um die politische Karriere des Klubobmanns und das Amt der Beamten.
Die Vorwürfe sind bekannt. Wöginger soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Jahr 2017 mitgeholfen haben, einem Kollegen aus dem schwarzen Arbeitnehmerbund ÖAAB den Vorstandsjob im Finanzamt Braunau zuzuschanzen – vorbei an der nachweislich besser qualifizierten Kandidatin Christa Scharf, der damaligen interimistischen Leiterin der Behörde. Alle Hintergründe finden Sie hier.
Die Beweise: ein Geständnis des Kronzeugen Thomas Schmid, damals Strippenzieher der Truppe um Sebastian Kurz – und ein paar sichergestellte Chats. Die Diskriminierung der Christa Scharf untermauern zudem Gutachten der Gleichbehandlungskommission und Entschädigungszahlungen, die das Bundesverwaltungsgericht angeordnet hatte.
Damals im Oktober gaben sich die Angeklagten noch zerknirscht. Sie würden Verantwortung übernehmen, sagten sie – und zahlten Bußgeld an den Staat und Schadensersatz an die übergangene Beamtin. Und die Richterin nahm den Kotau an und stellte das Verfahren mittels einer Diversion ein. Sie nannte es einen „absoluten Grenzfall“. Aber Wöginger habe „reumütige Einsicht“ in sein Fehlverhalten gezeigt. Das Fehlverhalten liege außerdem fast zehn Jahre zurück und Wöginger und die anderen seien unbescholtene Bürger. Die Staatsanwaltschaft legte in einem ersten Reflex keinen Einspruch ein.
Doch die Anklagebehörde bekämpfte – auch unter Protest der Öffentlichkeit – den Beschluss des Gerichts dann doch, und nun wird neu verhandelt. Und Wöginger stellt sich neu auf – als verfolgte Unschuld. Wöginger habe nur die Bewerbungsbogen des späteren Günstlings weitergegeben, sagt sein Strafverteidiger. Quasi ein Zustellservice.
Die Strafverteidiger präsentieren nun eine überraschende Verteidigungslinie: Victim-Blaming. Christa Scharf, das übergangene Opfer, sei gar nicht so gut gewesen, wie behauptet. Dabei hatte ihr ausgerechnet einer der angeklagten Beamten noch 2016 zur „sensationellen Steigerung in der Performance des Amtes“ gratuliert und eine Erfolgsprämie von 2500 Euro gegeben.
Jetzt wollen die Verteidiger im Originalpersonalbogen der Christa Scharf Beweise für ihre Unzulänglichkeiten finden. Der längst veraktete Scan reiche dafür nicht aus. Die Verteidigung präsentiert Christa Scharf als brave, sesselklebende Beamtin, die beim entscheidenden Hearing leider ein „Blackout“ gehabt habe. Blöd gelaufen.
Und der Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht der Frau eine Entschädigung für die „erlittene persönliche Beeinträchtigung“ in Höhe von 5.000 Euro zugestanden hatte? „Das kann keine Grundlage für einen Strafprozess sein“, wendet Wögingers Strafverteidiger Michael Rohregger ein. Und das Gutachten der Gleichbehandlungskommission? Die habe die jetzt Angeklagten nicht angehört.
Die Verteidigung greift nicht nur das mutmaßliche Opfer an – bei dem sich die Angeklagten im Oktober noch indirekt entschuldigt hatten – sondern auch das Gesetz. Die Bestimmungen zur Diversion seien verfassungswidrig, das Recht auf Gehör und damit die Waffengleichheit verletzt, sagt Rohregger. Die Pointe an dieser Argumentation: August Wöginger hat dem Gesetz einst nicht nur zugestimmt, er war sogar Berichterstatter im zuständigen Ausschuss.
Die Richterin denkt jetzt über die Anträge nach. Fortsetzung am 26. Februar. Im Falle einer Verurteilung drohen Wöginger und Co. bis zu drei Jahre Haft und den Beamten der Amtsverlust.