✍Vielleicht hätte man sich das alles sparen können. Vielleicht hätten VP-Klubchef August Wöginger, Kanzler Christian Stocker und viele andere Parteigranden einfach schweigen sollen, damals am 7. Oktober 2025. Die Volkspartei hätte einfach nicht in diesen Siegestaumel verfallen sollen, dann wäre August Wöginger ein unbescholtener Mann – und nur um 44.000 Euro erleichtert. Aber die ÖVP-Granden waren etwas zu selbstbewu…
FALTER.maily - Der fast tägliche Newsletter
Guten Abend Walter Gröbchen!
(Dieser ALT-Text wurde mithilfe von KI erstellt) Mann mit Brille und Anzug blickt ernst nach unten, unscharfer Hintergrund, Gesprächspartner am rechten Bildrand angeschnitten.
Für ÖVP-Klubobmann August Wöginger geht es beim neuerlichen Prozess wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch um nicht weniger als seine politische Karriere (FOTO: APA/ fotokerschi.at / Florian Reisinger)

Vielleicht hätte man sich das alles sparen können. Vielleicht hätten VP-Klubchef August Wöginger, Kanzler Christian Stocker und viele andere Parteigranden einfach schweigen sollen, damals am 7. Oktober 2025. Die Volkspartei hätte einfach nicht in diesen Siegestaumel verfallen sollen, dann wäre August Wöginger ein unbescholtener Mann – und nur um 44.000 Euro erleichtert.

Aber die ÖVP-Granden waren etwas zu selbstbewusst, sprachen von „Freispruch“ und „Bürgerservice“, und nun sitzt ÖVP-Klubchef August Wöginger eben wieder im Gerichtssaal 61 des Landesgerichts Linz – angeklagt wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Neben ihm zwei Spitzenbeamte, etwa der ehemalige Leiter des Finanzamts Österreich. Es geht jetzt um viel: um die politische Karriere des Klubobmanns und das Amt der Beamten.

Die Vorwürfe sind bekannt. Wöginger soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Jahr 2017 mitgeholfen haben, einem Kollegen aus dem schwarzen Arbeitnehmerbund ÖAAB den Vorstandsjob im Finanzamt Braunau zuzuschanzen – vorbei an der nachweislich besser qualifizierten Kandidatin Christa Scharf, der damaligen interimistischen Leiterin der Behörde. Alle Hintergründe finden Sie hier.

Die Beweise: ein Geständnis des Kronzeugen Thomas Schmid, damals Strippenzieher der Truppe um Sebastian Kurz – und ein paar sichergestellte Chats. Die Diskriminierung der Christa Scharf untermauern zudem Gutachten der Gleichbehandlungskommission und Entschädigungszahlungen, die das Bundesverwaltungsgericht angeordnet hatte.

Damals im Oktober gaben sich die Angeklagten noch zerknirscht. Sie würden Verantwortung übernehmen, sagten sie – und zahlten Bußgeld an den Staat und Schadensersatz an die übergangene Beamtin. Und die Richterin nahm den Kotau an und stellte das Verfahren mittels einer Diversion ein. Sie nannte es einen „absoluten Grenzfall“. Aber Wöginger habe „reumütige Einsicht“ in sein Fehlverhalten gezeigt. Das Fehlverhalten liege außerdem fast zehn Jahre zurück und Wöginger und die anderen seien unbescholtene Bürger. Die Staatsanwaltschaft legte in einem ersten Reflex keinen Einspruch ein.

Doch die Anklagebehörde bekämpfte – auch unter Protest der Öffentlichkeit – den Beschluss des Gerichts dann doch, und nun wird neu verhandelt. Und Wöginger stellt sich neu auf – als verfolgte Unschuld. Wöginger habe nur die Bewerbungsbogen des späteren Günstlings weitergegeben, sagt sein Strafverteidiger. Quasi ein Zustellservice.

Die Strafverteidiger präsentieren nun eine überraschende Verteidigungslinie: Victim-Blaming. Christa Scharf, das übergangene Opfer, sei gar nicht so gut gewesen, wie behauptet. Dabei hatte ihr ausgerechnet einer der angeklagten Beamten noch 2016 zur „sensationellen Steigerung in der Performance des Amtes“ gratuliert und eine Erfolgsprämie von 2500 Euro gegeben.

Jetzt wollen die Verteidiger im Originalpersonalbogen der Christa Scharf Beweise für ihre Unzulänglichkeiten finden. Der längst veraktete Scan reiche dafür nicht aus. Die Verteidigung präsentiert Christa Scharf als brave, sesselklebende Beamtin, die beim entscheidenden Hearing leider ein „Blackout“ gehabt habe. Blöd gelaufen.

Und der Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht der Frau eine Entschädigung für die „erlittene persönliche Beeinträchtigung“ in Höhe von 5.000 Euro zugestanden hatte? „Das kann keine Grundlage für einen Strafprozess sein“, wendet Wögingers Strafverteidiger Michael Rohregger ein. Und das Gutachten der Gleichbehandlungskommission? Die habe die jetzt Angeklagten nicht angehört.

Die Verteidigung greift nicht nur das mutmaßliche Opfer an – bei dem sich die Angeklagten im Oktober noch indirekt entschuldigt hatten – sondern auch das Gesetz. Die Bestimmungen zur Diversion seien verfassungswidrig, das Recht auf Gehör und damit die Waffengleichheit verletzt, sagt Rohregger. Die Pointe an dieser Argumentation: August Wöginger hat dem Gesetz einst nicht nur zugestimmt, er war sogar Berichterstatter im zuständigen Ausschuss.

Die Richterin denkt jetzt über die Anträge nach. Fortsetzung am 26. Februar. Im Falle einer Verurteilung drohen Wöginger und Co. bis zu drei Jahre Haft und den Beamten der Amtsverlust.

Bild von Eva Konzett
Ihre Eva Konzett

Heute für Sie auf falter.at

Als Bub schwänzte er einmal die Volksschule, um stattdessen auf einen 3000er zu gehen (den Ranzen hatte er hinter einem Stein versteckt). Als Erwachsener fuhr er auf Skiern vom Mount Everest ab. Und jetzt, im Alter von 69 Jahren immer noch topfit, sagt er: „Der Berg ist die beste Medizin“. Am Wochenende hält der Extrem-Alpinist Hans Kammerlander einen Vortrag in Wien. Zuvor haben Matthias Dusini und Nahla Hamula mit ihm über die Lust am Abenteuer, die Angst vorm Sterben und den Sinn im Wahnsinn gesprochen.

Finden Sie Silberfischchen eklig? Wenn ja, dann sollten Sie das Interview lesen, das Katharina Kropshofer mit der Forscherin Dominique Zimmermann geführt hat. Darin geht es darum, wie unverzichtbar Insekten für das Leben auf der Welt sind. „Ohne sie wäre Wien eine tote Stadt”, sagt Zimmermann. Schnuckelig müssen Sie die Viecher trotzdem nicht finden.

Völkerrechtswidrig! Dieses empörte Urteil ist rasch gesprochen, wenn ein Staat ohne Rückdeckung der internationalen Gemeinschaft gegen einen anderen vorgeht. Peter Michael Lingens erlaubt sich eine differenzierte Sicht dazu. Und zwar am Beispiel der US-Kommandoaktion, bei der Venezuelas Diktator Nicolás Maduro verhaftet wurde. Das war zwar illegal, schreibt unser Kommentator. Aber es hat unterm Strich viel Gutes bewirkt. Auf Fälle wie diesen sollte das Völkerrecht Rücksicht nehmen.

Anzeige

Anzeigenbild

DAS FLÜSTERN DER WÄLDER

Nach der berührenden Doku Der Schneeleopard nimmt Vincent Munier uns mit in die französischen Vogesen. Hier verbinden Naturschutz und Naturbeobachtung die Generationen: Ein Vater folgt gemeinsam mit Sohn und Enkel den Spuren von Rehen, Füchsen und dem geheimnisvollen König der Wälder, dem Auerhahn. Ein poetisches Porträt über die atemberaubende Schönheit der Natur und tiefe Verbundenheit.

Ab 13.2. im Kino!


Jäger

Andreas Grabenweger versucht, die verborgene Schatzkiste von René Benko zu knacken. Was er vorhat, und warum er jetzt Konkurrenz aus Abu Dhabi bekommt: Ich habe ihn in Innsbruck besucht.


Aufdecker

Die Kollegen Matthias Winterer und Jürgen Klatzer haben den SOS Kinderdorf-Skandal aufgedeckt, wie sie das gemacht haben, erzählen sie hier.


Virtuosen

Ich kann Ihnen die Himmel/Heimat/Hölle-Reihe des Falter-Naturressorts nur ans Herz legen. Da erfährt man Wesentliches für den Umgang mit unserer irren Welt. Wie diese Info: „Vogelgesang reduziert Stress. Forscher der Uni Tübingen stellten Lautsprecher in Parks auf, maßen Herzfrequenz und Cortisol Freiwilliger, die dort spazieren gingen. Wer sich auf den Gesang konzentrierte, hatte die niedrigsten Werte.“


Wie fanden Sie diese Ausgabe?
Nur durch Ihr Feedback können wir unseren Newsletter verbessern.

Sehr gut | Gut | Weniger gut | Schlecht

FALTER.maily Logo
Das FALTER-Abo bekommen Sie hier am schnellsten: abo.falter.at
Wenn Ihnen dieser Newsletter weitergeleitet wurde und er Ihnen gefällt, können Sie ihn hier kostenlos abonnieren.
Unser FALTER.maily-Archiv finden Sie auf falter.at/maily.
Sie wollen in unserem Newsletter Werbung schalten? Alle Informationen finden Sie hier.
Teilen via FacebookTeilen via BlueskyTeilen via E-MailTeilen via WhatsApp
Sie sind bei unserem Newsletter mit folgender E-Mail-Adresse eingetragen: office@monkeymusic.at

Profil und Newsletter-Abos verwalten

Von allen Newslettern abmelden

Medieninhaber: Falter Verlagsgesellschaft m.b.H., Marc-Aurel-Str. 9, 1011 Wien
FB: 123082d HG Wien
Impressum/Offenlegung
Datenschutz