Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf gegen bestimmte Zulassungen von Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Autos klagen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, muss anerkannten Umweltvereinigungen die Möglichkeit gegeben werden, die Beachtung des europäischen Umweltrechts überprüfen zu lassen.

Im Einzelnen ging es um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesrepublik wegen eines Bescheids des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Damit war ein Volkswagen-Auto genehmigt worden, das mit Thermofenster ausgestattet ist. Bei einem Thermofenster handelt es sich um eine Software, die die Abgasreinigung in Dieseln abhängig von der Außentemperatur verringert, wodurch die Autos vor allem bei kaltem Wetter mehr Stickoxide ausstoßen.

EuGH sieht Thermofenster nur in Ausnahmefällen erlaubt

Die Umwelthilfe klagte in Schleswig-Holstein. Das Verwaltungsgericht in Schleswig setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob Umweltverbände in einem solchen Fall überhaupt klagen dürften.

Der EuGH hatte in vorherigen Urteilen bereits festgestellt, dass Abschalteinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sind. Nur wenn das Thermofenster nachweislich den Motor vor plötzlichen schweren Schäden und damit den Fahrer vor konkreten Gefahren schütze, könne es zulässig sein. Ob das hier der Fall sei, müsse das Gericht in Schleswig überprüfen.

Diese Ausnahme gelte aber auch nur dann, wenn es zum Zeitpunkt der Typgenehmigung keine andere technische Lösung gegeben habe. Außerdem sei eine solche Abschalteinrichtung in jedem Fall unzulässig, wenn sie den größten Teil des Jahres unter normalen Fahrbedingungen funktioniere. Denn dann käme die Ausnahme häufiger zur Anwendung als das Verbot, teilte der Gerichtshof mit.

Frage der Haftung noch nicht geklärt

Die Umwelthilfe sprach von einem "Paukenschlag gegen Betrugsdiesel" und forderte von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), dass das Kraftfahrtbundesamt alle betroffenen Fahrzeuge zurückrufen und auf Kosten der Hersteller mit wirksamer Hardware nachrüsten lassen müsse.

Ein entscheidender Punkt beim Thermofenster ist weiter offen: die Haftung. Die Frage ist, ob Autokäufer gegen die Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn in ihrem Wagen ein Thermofenster verbaut ist. Entsprechende Klagen liegen unter anderem beim Bundesgerichtshof. Dieser hat Schadenersatzklagen bislang zurückgewiesen.

Eine Entscheidung des EuGH zur Schadenersatzfrage steht noch aus. Der Bundesgerichtshof befasst sich in zwei Wochen das nächste Mal mit dem Thema.